Bewertung der Fortbildung für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) nach
Tarifgruppe II
Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen für
Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) für die Tätigkeitsgruppen II und
III des Gehaltstarifvertrages (§ 5 Abs. 2+3)
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